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sDie Haus-GmbH

Wenn wir eine Immobilie gefunden haben, werden wir dann mit dem Mietshäusersyndikat eine Haus-GmbH gründen.

Diese besondere Form des Immobilienbesitzes

nach dem Syndikats-Modell

sieht folgendermaßen aus:

 

Quelle: www.syndikat.org

 

 Das Syndikat ist Gesellschafter in jeder Haus-GmbH und in der Rolle der „Kontrollorganisation“. Der Hausverein könnte zwar seine Gesellschaftsbeteiligung kündigen und aussteigen. Aber dann bleibt das Projekt nach wie vor im Solidarverbund.

Eine finanzielle Gefährdung des Projekts oder die Option einer persönlichen Bereicherung der Vereinsmitglieder besteht nicht.

Der wirtschaftliche Anreiz zum Ausstieg ist praktisch gleich Null. Ausgeschlossen ist im Gesellschaftsvertrag auch die „feindliche Übernahme“, d. h. der Verkauf eines GmbH-Anteils gegen den Willen des anderen Gesellschafters.


Das Mietshäusersyndikat als Bindeglied bildet das stabile organisatorische Rückgrat des Verbundes, in dem sich ein vielfältiges Geflecht von Beziehungen, auch direkt zwischen den Projekten, entwickelt und Kommunikation und Solidartransfer ermöglicht werden.

 

mehr unter: www.syndikat.org

Quelle: www.syndikat.org